Specialty Refresher
Frische Deine Kenntnisse und Fähigkeiten nach einer längeren Tauchpause wieder auf.
AUSBILDUNGSINHALTE
Das Specialty Refresher orientiert sich an den Ausbildungsinhalten des i.a.c. Open Water Diver und richtet sich an Taucher, die nach einer längeren Pause wieder mit dem Sporttauchen beginnen möchten. Deine Kenntnisse werden aufgefrischt, und eventuelle Unsicherheiten im Umgang mit Deiner Ausrüstung, sowohl über als auch unter Wasser, werden besprochen. Zudem werden mit Dir Notsituationen und die adäquate Reaktion darauf besprochen und geübt.
THEORETISCHE AUSBILDUNG
- Tauchausrüstung: Bestandteile, Montage, Funktion/Bedienung
- Update Tauchphysik: Druck und Volumen, Gase in Flüssigkeiten, Tarieren
- Update Tauchmedizin: Druck und Druckausgleich, Atmung, Barotrauma, Dekompressionskrankheit (DCS) und arterielle Gasembolie (AGE), Dehydration
- Tauchgangsvorbereitung und -planung, Tauchcomputer, Umweltschutz, Handzeichen, Problemmanagement
PRAKTISCHE AUSBILDUNG
Pool Ausbildung
- Vorbereiten, Überprüfen und Anlegen der Ausrüstung, Buddy Check, Einstieg ins Wasser
- Out of Air: Wiedererlangen des herausgenommenen, losgelassenen und hinter dem Rücken hängenden Atemreglers, Atmen aus einer alternativen Luftversorgung, Agieren als Geber und Nehmer
- Maske ausblasen: Wahlweise Fluten oder Abnehmen der Maske
- Auftauchen, Ausstieg und Ausrüstungsversorgung
Freiwasser Ausbildung
- Vorbereiten, Überprüfen und Anlegen der Ausrüstung, Buddy Check, Einstieg ins Wasser, Abtauchen mit Kontrollstopp
- Wiederholung der Übungen aus dem Pool in mindestens 5 m Tiefe
- Atem- und Tarierübungen, inklusive Balancieren auf den Flossenspitzen
- Out-of-Air-Situation als Geber und Nehmer
- Stationäre Maskenübung
- Unterwasser-Handzeichen
- Geschwindigkeitskontrollierter Aufstieg mit Sicherheitsstopp in 5 m Tiefe
- Ausstieg und Ausrüstungsversorgung
VORAUSSETZUNGEN
- Nachweis des Open Water Diver oder einer vergleichbaren Qualifikation
- Nachweis über den Gesundheitszustand
- Bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich